Neue Regeln im Umgang mit Bauschutt und Boden

Mehr als 3 Mrd. EUR geben Bauunternehmen in Deutschland jährlich für den Einkauf von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verwertungen und Entsorgungen von Bauabfällen aus. Je Unternehmen können das bis zu 20% der Gesamtkosten sein.

Durch die Einführung einer neuen bundesweit geltenden Regelung – der Mantelverordnung – ändern sich die Rahmenbedingungen in diesem Markt grundlegend. Dabei sind insbesondere Bauherren und Bauunternehmen von Projekten mit einem hohen Anteil von Erdbau- und Abrissarbeiten betroffen. Die Bedeutung für ein intelligentes Stoffstrommanagement nimmt damit zu.

Bestehende Entsorgungsverträge sollten daher rechtzeitig, bis zum Sommer 2023 – dann tritt die Mantelverordnung in Kraft – neu bewertet werden. Die veränderten Rahmenbedingungen und Grenzwerte verschieben die Verwertungspfade (Deponie, Recycling, Wiederverwertung) für Boden und Bauschutt, und somit auch die zusammenhängenden Kosten.

Bisher bekannte Regeln wie die "LAGA-M" einschließlich der Bewertungsklassen (Z0, Z1, Z2) werden durch neue Klassen und damit einhergehende Grenzwerten der Mantelverordnung – unter Berücksichtigung von Übergangsphasen – abgelöst.

Für den Bereich Bauschutt gibt es dann drei Bewertungsklassen (RC-1, RC-2, RC-3
). Dabei ist festzustellen, das die neuen Grenzwerte im Vergleich zur LAGA-M weniger streng bzw. auskömmlicher sind. Außerdem wird die Beprobung und Bewertung vereinfacht, da sich die Anzahl der Bewertungsparameter deutlich reduziert. Bisher wurden nach der LAGA TR 20 Bauchutt bis zu 28 Parameter – wie pH-Wert, PAK, Chlorid – benötigt, jetzt sind nur noch 8 Parameter für die abfallrechtliche Einschätzung erforderlich.

Für die Verwertung von Böden zeichnet sich ein weniger klares Bild ab. Insgesamt resultiert aus den neuen Regeln eine mehr differenzierte Bewertung, da nun auch die konkrete Bodenart berücksichtigt wird. Daraus ergeben sich eine größere Anzahl von Bewertungsklassen: BM-0, BM-0*,BM-F0*; BM-F1; BM-F2; BM-F3. Durch die differenzierte Bewertung sind die meisten der bisherigen Grenzwerte auskömmlicher gestaltet. So kann bspw. ein körniger Boden – ohne Lehm und Schluff – einfacher für eine Verfüllung genutzt werden, anstelle diesen einer Deponie zuzuführen. Auf der anderen Seite nimmt die Komplexität bei den Beprobungen und Analysen zu, da weitere Bewertungsparameter für die abfallrechtliche Einschätzung erforderlich sind.

Zusammenfassend sind die neuen Grenzwerte auskömmlicher als zuvor, sodass sich mehr Bauabfälle in kostengünstigere Verwertungspfade (Recycling & Wiederverwertung) absteuern lassen. Das bedeutet, es wird zukünftig einfacher Boden und Bauschutt zu recyclen und ggf. direkt wiederzuverwerten. Darüber hinaus wird die Bewertung (Beprobung & Analyse) nicht komplexer, sodass sich auch das Kostenniveau nicht allzu sehr verändern sollte.

Ein intelligentes Stoffstrommanagement und ein vernetzter Einkauf werden allerdings wichtiger, um den bestmöglichen Verwertungspfad zu identifizieren und gleichzeitig Kosten für Transport sowie Material einzusparen.

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