GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DER SOFTWAREPLATTFORM RELOK.DE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DER SOFTWAREPLATTFORM RELOK.DE

  1. PRÄAMBEL
  2. VERTRAGSSCHLUSS
  3. DAUER UND KÜNDIGUNG
  4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSMETHODEN
  5. LEISTUNGEN UND WECHSEL DER VERSIONEN, TESTVERSION
  6. KONTOVERWALTUNG
  7. PROJEKT-, PRODUKT UND SERVICEINHALTE
  8. VERFÜGBARKEIT UND STÖRUNGEN
  9. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN
  10. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN
  11. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
  12. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
  13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
  14. VORSCHLÄGE
  15. ÄNDERUNGSVORBEHALTE
  16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. PRÄAMBEL

1.1 Die Relok UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden "Wir“, "Relok") bietet auf der Internetseite relok.de eine webbasierte Softwareplattform (im Folgenden "Plattform") für die Beschaffung von Produkten und Services im Bereich der Bauwirtschaft. Diese Geschäftsbedingungen sind für die Nutzung der Plattform maßgeblich und stellen einen Vertrag zwischen Relok und der von Ihnen vertretenen juristischen Person (im Folgenden "Sie", "Kunde(n)“) dar.

1.2 Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, Relok stimmt einer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu. Falls ein Teil dieser Geschäftsbedingungen mit den AGB unvereinbar sein sollte, haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang.


  1. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Das auf relok.de bereitgestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene Plattform zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von Relok dar.

2.2 Sie können zwischen den angebotenen Plattform-Versionen mit unterschiedlichem Umfang an Funktionalitäten wählen.

2.3 Für die Angebotserstellung und den Abschluss eines Vertrags müssen Sie die entsprechende Version auswählen und die Auswahl bestätigen. Durch Bestätigung der Anlegung des Benutzerkontos geben Sie zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige oder kostenfreie Nutzung – abhängig von der ausgewählten Version – der Plattform ab. Dieses Angebot kann Relok mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Benutzerkonto oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Benutzerkonto annehmen.

2.4 Für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform als Enterprise Version erstellt Relok auf Anfrage ein entsprechendes individuelles Angebot in Schrift- oder Textform, welches Sie durch Bestätigung in Textform, Schriftform oder mündlich, spätestens aber durch Zahlung der ersten Rechnung, annehmen.


  1. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

3.1 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern Sie nicht vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigen.

3.2 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern Sie nicht vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigen.

3.3 Relok hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

3.4 Relok hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

3.5 Relok hat das Recht, Verträge über die kostenfreie Nutzung der Plattform mit einer Frist von einer Woche zu kündigen.

3.6 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.7 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Eigentümerkonto mit allen dazugehörigen Benutzerkonten des Kunden gesperrt.


  1. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSMETHODEN

4.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Internetseite von Relok oder in der elektronisch bereitgestellten Preisliste dargestellt werden. Die dortigen Preise bzw. Nutzungsgebühren sind monatliche Nettopreise in EUR und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar.

4.2 Relok bietet unterschiedliche Versionen der Plattform an. Die Höhe der Nutzungsgebühren für die Verwendung der Plattform richten sich nach der Preisklasse für die gewählte Version der Plattform, der Auswahl von optionalen Funktionalitäten und der Anzahl der angelegten Benutzerkonten. Relok registriert neu erstellte Benutzerkonten und berechnet anhand dieser die monatlich anfallende Nutzungsgebühr. Alle Tage mit Teilnutzung der Dienste werden bei der Gebührenberechnung auf einen vollen Tag der Dienstnutzung aufgerundet. Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungs-zeitraum mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Plattform über das Eigentümerkonto und endet nach Ablauf eines Monats. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform erfolgen monatlich per Rechnung oder SEPA Lastschriftmandat. Das Konto wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet. Dem Kunden wird eine Rechnung von Relok in elektronischer Form per E-Mail versandt.

4.3 Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist Relok berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird Relok den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber Relok geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat Relok kein Recht den Zugang zu der Plattform zu sperren. Darüberhinaus gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.


  1. LEISTUNGEN, WECHSEL DER VERSIONEN, TESTVERSION

5.1 Relok stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf relok.de angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Plattform als „Software-as-a-Service“ über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der ausgewählten Version ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite von Relok oder aus der elektronisch bereitgestellten Funktionsliste. Weitere Leistungen sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die Nutzung der Plattform. Solche weiteren Leistungen können von Relok auf Basis eines gesonderten Angebots erbracht werden.

5.2 Sie können grundsätzlich jederzeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch Relok zwischen den angebotenen Versionen der Plattform, wechseln.

5.3 Kunden mit einem Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung der Plattform mit monatlicher Abrechnung können diese Änderung der Version per Mail beauftragen.

5.4 Wenn Sie sich für einen kostenlosen Testzugang anmelden, wird Relok dem Kunden die Plattform kostenlos zu Testzwecken zur Verfügung stellen bis entweder das Ende des kostenlosen Testzeitraums erreicht wurde oder eine Kündigung des Testzugangs durch Relok nach eigenem Ermessen erfolgt ist. Zusätzliche Bestimmungen und Bedingungen für den Testzugang werden gegebenenfalls auf der Anmeldeseite für Testzugänge angezeigt. Diese zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen stellen unter Bezugnahme einen Teil dieses Vertrags dar und sind rechtlich bindend. Alle während des Testzeitraums vom Kunden eingegebenen Daten und alle vom Kunden oder für den Kunden vorgenommenen Konfigurationen oder Anpassungen gehen dauerhaft verloren, außer sie schließen ein Vertrag für die kostenpflichtige Nutzung ab.


  1. KONTOVERWALTUNG

6.1 Benutzerkonto: Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Benutzerkontos voraus. Für die Erstellung des Benutzerkontos sind die erforderlichen Anmeldedaten anzugeben und ein Passwort festzulegen.

6.2 Eigentümerkonto: Eine Organisation hat ein Eigentümerkonto bei Relok, wenn eine mit der Organisation verbundene natürliche Person das erste Benutzerkonto erstellt und damit die Organisation registriert. Diese natürliche Person kann andere zur Teilnahme am Eigentümerkonto der Organisation einladen. Jeder weitere Benutzer, der im Namen der Organisation handelt und am Eigentümerkonto der Organisation teilnimmt, muss ein neues Benutzerkonto erstellen, das dem Eigentümerkonto der Organisation angehört und damit verbunden ist.

6.3 Administratorkonto: Jedes Eigentümerkonto ist auch ein Administratorkonto. Administratoren haben die Möglichkeit, andere Benutzer zur Teilnahme am Eigentümerkonto einzuladen und Benutzerkonten sowie Projekte zu verwalten, zu führen oder zu schließen. Administratoren sind dafür verantwortlich, nur Personen, die der Organisation des Kunden angehören und im Namen der Organisation handeln dürfen, dazu einzuladen, ein Benutzerkonto zu erstellen, das mit dem Eigentümerkonto Ihrer Organisation verbunden ist. Wenn ein Benutzer mit einem Benutzerkonto, das mit Ihrem Eigentümerkonto verbunden ist, Ihre Organisation verlässt und nicht mehr berechtigt ist, im Namen Ihrer Organisation zu handeln, sind Sie allein dafür verantwortlich, das Benutzerkonto dieses Benutzers aus dem Eigentümerkonto der Organisation zu entfernen. Relok übernimmt keine Haftung – und Sie tragen die alleinige Verantwortung – für die Handlungen, die vor dem Entfernen des Benutzerkontos des Benutzers aus dem Eigentümerkonto der Organisation durchgeführt werden.

6.4 Kontoverwaltung: Sie tragen die Verantwortung für alle Handlungen, die über das Eigentümerkonto Ihrer Organisation und alle verbundenen Benutzerkonten ausgeführt werden, unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihre Mitarbeiter oder ein Dritter (einschließlich Ihrer Nachunternehmer oder Vertreter) diese Handlungen vornehmen. Soweit nicht durch einen durch Relok verursachten Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen, trägt Relok keine Verantwortung für den unbefugten Zugang zu Ihrem Eigentümerkonto oder Ihren Benutzerkonten. Sie allein sind für die Aufrechterhaltung der Sicherheit Ihres Passworts verantwortlich. Sie dürfen Ihr Passwort keinem Dritten (mit Ausnahme Dritter, denen Sie die Nutzung Ihres Eigentümerkontos oder eines damit verbundenen Benutzerkontos gemäß diesen Geschäftsbedingungen gestattet haben) zugänglich machen und Sie allein sind verantwortlich für die Verwendung oder Handlungen unter Verwendung Ihres Passworts. Sie werden Relok unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie glauben, dass ein unbefugter Dritter Ihr Eigentümerkonto oder die damit verbundenen Benutzerkonten verwendet, oder wenn die Daten Ihres Eigentümerkontos oder der damit verbundenen Benutzerkonten verloren gehen oder gestohlen werden.


  1. PROJEKT-, PRODUKT UND SERVICEINHALTE
    Über die Plattform können Baudienstleister, Subunternehmen, Lieferanten und andere Unternehmen wie zum Beispiel Projektentwickler Daten und Informationen wie Leistungs-verzeichnisse, Leistungsbeschreibungen, Dokumente, Nachrichten, Feedback und andere Inhalte, einschließlich Angebote, Produkt- und Serviceverzeichnisse hochladen oder selbst über die Plattform generieren.
    Dazu gehören auch Daten und Informationen bezüglich der Übermittlung von Angebots-anfragen, der Beantwortung von Angebotsanfragen (Angebote) und der Beauftragung von Angebotsanfragen (Beauftragungen) zwischen den Plattformbenutzern.
    Sie sind allein verantwortlich für die von Ihnen eingereichten oder erstellen Projekt-, Produkt- und Serviceinhalte und wir sind nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Zudem agiert Relok nicht als Vermittler oder Vertreter für eine Partei, die eine Angebotsanfrage einreicht oder beantwortet oder die Dienste anderweitig nutzt. Wir behandeln Ihren Projektinhalt vertraulich und geben ihn nicht an Dritte weiter, außer wie folgt:
    Wir geben bestimmte Projektinhalte an andere Dritte weiter, die von Ihnen zum Zugriff auf den Projektinhalt autorisiert wurden. Wenn Sie beispielsweise Angebote auf eine Angebotsanfrage anfordern, können Lieferanten und Nachunternehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, auf Ihre Angebotsanfrage zugreifen. Wenn Sie ein Lieferant oder Nachunternehmer sind, werden Ihre Antworten auf eine Angebotsanfrage dem anfragenden Bauunternehmen zugänglich gemacht, welches die Angebotsanfrage erstellt hat.
    Bestimmte Funktionen oder Bereiche der Website können es Benutzern ermöglichen, öffentliche Profile zu erstellen oder Informationen – wie zum Beispiel Service- und Produktlisten –, Fotos, Videos, Texte und andere Materialien für alle anderen Plattformbenutzer zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass diese Inhalte nicht als vertraulich betrachtet werden und jeder Person zur Verfügung stehen, die über ein Benutzerkonto verfügt.

  1. VERFÜGBARKEIT UND STÖRUNGEN

8.1 Relok gewährleistet eine 95%-ige Verfügbarkeit der als web-basierten Plattform zur Verfügung gestellten „Software-as-a-Service“ im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen – die nicht im Einflussbereich von Relok liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) – nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Plattform), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 8.2 vorab angekündigt wurden.

8.2 Relok ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Plattform zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Plattform von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird Relok diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von Relok zu vertreten ist.

8.3 Störungen der Systemverfügbarkeit müssen Sie unverzüglich nach Bekanntwerden melden. Relok wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Plattform führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Plattform führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird Relok sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.

8.4 Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.


  1. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN

9.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.

9.2 Für die Inhalte und mit der Plattform verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Sie verpflichten sich hiermit, die Plattform von Relok nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Sie werden Relok unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über:

(i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung;

(ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt;

(iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Relok bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.

9.3 Sie sind verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.

9.3.1 Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

9.3.2 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Relok werden Sie die Browsertypen Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen nicht, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von Relok kommen. Relok ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

9.3.3 Sie sind dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

9.4 Sie sind für die fachliche Einrichtung und Administration sämtlicher Konten selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Relok Sie bei der Einrichtung der Konten, in welcher Form auch immer, unterstützt.

9.5 Sie sind verpflichtet, Relok über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Sie werden Relok bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Relok ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der Plattform zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.


  1. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN
    Sie erklären, gewährleisten und verpflichten sich, dass:

(i) Sie Relok für geschäftliche Zwecke nutzen.

(ii) Ihre Organisation ordnungsgemäß organisiert ist, wirksam besteht und in dem Rechtssystem, in dem Ihre Organisation eingetragen sind, wirtschaftlich gesund ist,

(iii) die natürliche Person, die diese Geschäftsbedingungen im Namen Ihrer Organisation eingeht, befugt ist, Sie an diese Geschäftsbedingungen zu binden,

(iv) Sie berechtigt und befugt sind, diese Geschäftsbedingungen abzuschließen, Ihre Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen zu erfüllen und die darin vorgesehenen Rechte, Lizenzen und Ermächtigungen zu erteilen,

(v) alle Informationen, die Sie Relok oder seinen verbundenen Unternehmen oder verfügbar machen, jederzeit richtig und vollständig sind,

(vi) alle Benutzer, die im Namen Ihrer Organisation Geschäftsfunktionen nutzen hierzu befugt sind.

  1. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

11.1 Relok erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Relok respektiert die Privatsphäre seiner Benutzer. Die Datenschutz- und Sicherheits- vorkehrungen sind in der Datenschutzrichtlinie beschrieben. Sie sollten die Datenschutzrichtlinie lesen, bevor Sie die Website oder die Dienste nutzen oder Relok personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Durch Ihre Nutzung der Website und der Dienste akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.


  1. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
    Relok erteilt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Richtigkeit der bereitgestellten Produkt- und Dienstleistungsinformationen. Relok schließt in dem nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, insbesondere, jedoch nicht darauf beschränkt, Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzungen von Immaterialgüterrechten. Relok übernimmt außerdem keine Haftung für Ansprüche, die sich aus dem Missbrauch, der Falschauswahl, aus Änderungen oder Fehlanwendungen der Produkte oder der Dienstleistungen ergeben.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

13.1 Unter keinen Umständen haftet Relok für zufällige, spezielle, exemplarische Schadenersatzforderungen, Strafzuschläge zum Schadenersatz oder Folgeschäden, insbesondere, jedoch nicht darauf beschränkt, Gewinnverluste, die sich aus über der Plattform beschaffenen Produkten oder Dienstleistungen ergeben, selbst wenn Relok auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

13.2 Gegenüber den Kunden mit einem Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform haftet Relok uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Relok bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien.

13.3 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet Relok bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform nur für Schäden, welche von Relok verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Relok auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.4 Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von unwesentlichen Nebenpflichten ist ausgeschlossen.

13.5 Bei Kunden mit Verträgen über die kostenfreie Nutzung der Plattform haftet Relok nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

13.6 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 13.1 bis 13.5 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von Relok.


  1. VORSCHLÄGE
    Sollten Sie sich entscheiden, Relok Vorschläge, Kommentare, Ideen, Verbesserungen oder andere Formen von Feedback oder Materialien in Verbindung mit oder in Bezug auf die Plattform zur Verfügung zu stellen, steht es Relok frei, alle vorgenannten Informationen oder Materialien auf beliebige Art und Weise zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu ändern, zu lizenzieren, zu übertragen oder auf sonstige Weise zu verbreiten und wirtschaftlich zu verwerten.

  1. ÄNDERUNGSVORBEHALTE
    Wir können diese Geschäftsbedingungen, sowie jeden Aspekt von Relok nach eigenem Ermessen und ohne Ankündigung ändern. Von Zeit zu Zeit kann Relok nach eigenem Ermessen die Vorteile oder Features von Relok erweitern. Sollte sich eine Änderung an diesen Geschäftsbedingungen als ungültig, rechtsunwirksam oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar erweisen, wird diese Bestimmung als trennbar von den anderen Bestimmungen angesehen und bleiben die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen hiervon unberührt. Die fortgesetzte Verwendung der Plattform nach einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen stellt Ihre Annahme dieser Änderung dar. Wenn Sie Änderungen nicht zustimmen, müssen Sie Ihr Eigentümerkonto und Ihr dazugehörigen Benutzerkonten schließen.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

16.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Relok und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von Relok.

Stand: April 2021

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